Die Liste der Ausbuchungen


Zu dem Zeitpunkt, da Sie den Zahlungseingang buchen (oder auch zu einem späteren) können Sie entscheiden, daß Sie einen unbezahlten Restbetrag oder die gesamte Rechnung nicht weiter eintreiben wollen. Dies wird in der Regel der Fall sein, wenn ein Kunde einen berechtigten Abzug vorgenommen hat oder der Restbetrag einfach zu unbedeutend ist, um den Kunden durch eine Mahnung möglicherweise zu verärgern.

Eine Gesamtforderung sollte aufgegeben werden, wenn ein Erfolg bei der Eintreibung nicht mehr erwartet werden kann. Auf diese Art und Weise entfernen Sie alle die Positionen aus der offenen Liste, die die Übersicht erschweren, ohne einen Vorteil zu bringen. Sie erhalten aber auch, wenn Ihr Steuerberater gleichlautend bucht, Ihre Mehrwertsteuer aus dieser Rechnung vom Finanzamt zurück. (Da wir keine Steuerberatung anbieten, sollten Sie sich bei weiteren Fragen diesbezüglich an Ihren Steuerberater wenden.)



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Alle Rechnungen, bei denen Sie sich entschieden haben, den offenen Restbetrag nicht mehr von Ihrem Kunden einzufordern, werden in der Liste der Ausbuchungen angezeigt.  Neben den Rechnungsdaten und dem Zahlungsbetrag, wird auch hier wieder der Buchungstext der letzten Zahlungseingangsbuchung ausgewiesen.

Durch die gebildeten Summen und je nachdem für welchen Zeitraum Sie die Liste erstellt haben, können Sie so leicht feststellen, wie hoch der Gesamtausbuchungsbetrag ist und ob sich bei dem einen oder anderen Kunden, durch immer wieder aus Kulanz vorgenommene Ausbuchungen, mit der Zeit ein ganz schönes "Sümmchen" angesammelt hat.

Diese Liste kann auch dem Steuerberater für seine Buchungen dienen, insofern Ihre Umsätze einheitlich mit dem halben Steuersatz belastet sind. Sollten abweichende Steuersätze anfallen, so ist diese Liste immer noch ein geeigneter Ausgangspunkt für den Steuerberater, da sie ihn auf die richtigen Rechnungen hinweist.

 





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